(Verschärfte) Hygieneregeln und -maßnahmen für Friseure

Ab dem 4. Mai 2020 ist es Friseuren in Deutschland wieder erlaubt zu öffnen. Dabei steht die Hygiene mehr denn je im Fokus. Die Hygieneregeln werden drastisch erhöht. Zu ihnen gehören unter anderem die folgenden Vorschriften:

  • Besuch nur noch mit Termin
  • Wartezonen inkl. Getränke und Zeitschriften sind vorläufig abgeschafft
  • Mindestabstand 1,50 m (während des Hartschnitts vorübergehend auch näher)
  • Haarewaschen ist Pflicht vor dem Schneiden, Trockenschnitte sind nicht mehr erlaubt
  • Kunde und Friseur müssen Mundschutz tragen

Auch bei allen Textilien, die verwendet werden, ist nun höchste Hygiene Pflicht. STAHL unterstützt mit seinen Maschinenlösungen das Friseurhandwerk für die optimale und desinfizierende Wäsche der Arbeitskleidung und Arbeitsutensilien, wie Umhänge, Handtücher und zu diesen schweren Zeiten  auch den Mundschutz. Damit Friseure optimal unterstützt werden, bieten wir kurzfristig verfügbare Maschinen und attraktive Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel Maschinenmiete, Leasing oder Mietkauf. Diese Optionen werden für zahlreiche Maschinen aus dem Sortiment angeboten, darunter gewerbliche Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch die Innovation, den Trockenschrank TS 1300.

Gerne beraten wir individuell und empfehlen die optimale Wäscherei-Lösung für die jeweiligen Einsatzzwecke.

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