xxx ACHTUNG: Von der Bundesregierung empfohlene Masken-Dekontamination offenbar nicht wirkungsvoll xxx
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Die Mundschutzpflicht kommt in immer mehr Bundesländern. Dort, wo es keine Pflicht gibt, wird der einfache Mundschutz (FFPE 1) von der Bundesregierung für den öffentlichen Raum empfohlen: Beim Einkaufen, auf der Straße und vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Menschen zur Sicherheit einen Mundschutz tragen.
Grundsätzlich gilt die Empfehlung: Kaufen Sie keinen Mundschutz der Klassen FFPE 2 oder FFPE 3 wenn Sie diesen nicht benötigen. Aktuell ist der Bedarf weltweit an Mundschutz-Masken hoch und gerade die professionellen Mundschutz-Masken werden von vielen Menschen, wie Ärzten und Pflegern dringend benötigt. Deswegen sollten Sie, wenn nicht zwingend nötig, auf einfachen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen.
Abgesehen von dem Einmal-Mundschutz, können auch Masken eingesetzt werden, die häufiger verwendet werden können. Dieser Mehrfach-Mundschutz ist unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen für den Hausgebrauch empfehlenswert und sorgt zudem dafür, dass der weltweit stark nachgefragte Mundschutz für mehr Menschen reicht.
Die Voraussetzungen für die Mehrfach-Nutzung von Mundschutz sind:
- Der Mundschutz sollte ausschließlich von einer Person verwendet werden – auch nach professioneller Reinigung
- Der Mundschutz sollte entsprechend den Empfehlungen der Bundesregierung und des RKI gereinigt werden.
Dabei unbedingt sicherstellen, dass die benötigte Temperatur erreicht wird und die Haltezeit eingehalten wird. - Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Mundschutz nach der Wäsche in einem Gerät mit Ozon-Lampe trocknen. Ozon wirkt keim- und geruchsreduzierend.
Unsere Maschinen, für die optimale und hygienische Reinigung von Mundschutz-Masken:
Unsere Produktinnovation: Der Trockenschrank TS 1300 – mit optionaler Ozon-Lampe. Auch kurzfristig verfügbar!
Wie folgt sind die Empfehlungen für die Dekontamination von Masken:
Dekontamination durch Hitzeinaktivierung von SARS-CoV-2 mittels trockener Hitze bei 65°- 75°C für 30 Minuten
In folgenden Bundesländern und Gemeinden ist bisher eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum verabschiedet (unterschiedliche Gültigkeitsbereiche):
- Sachsen-Anhalt
- Baden-Württemberg
- Sachsen
- Hessen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
- Bayern
- Frankfurt
- Potsdam
- Münster
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
(Stand 22.04.2020)
Grundsätzlich wird das Tragen von Mundschutzmasken bundesweit von der Bundesregierung dringend empfohlen.