STAHL bietet Maschinen für die optimale Reinigung von Mund-Nasen-Masken bei Maskenpflicht

xxx ACHTUNG: Von der Bundesregierung empfohlene Masken-Dekontamination offenbar nicht wirkungsvoll xxx
Weitere Informationen im Beitrag von ntv.

Die Mundschutzpflicht kommt in immer mehr Bundesländern. Dort, wo es keine Pflicht gibt, wird der einfache Mundschutz (FFPE 1) von der Bundesregierung für den öffentlichen Raum empfohlen: Beim Einkaufen, auf der Straße und vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Menschen zur Sicherheit einen Mundschutz tragen.
Grundsätzlich gilt die Empfehlung: Kaufen Sie keinen Mundschutz der Klassen FFPE 2 oder FFPE 3 wenn Sie diesen nicht benötigen. Aktuell ist der Bedarf weltweit an Mundschutz-Masken hoch und gerade die professionellen Mundschutz-Masken werden von vielen Menschen, wie Ärzten und Pflegern dringend benötigt. Deswegen sollten Sie, wenn nicht zwingend nötig, auf einfachen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen.
Abgesehen von dem Einmal-Mundschutz, können auch Masken eingesetzt werden, die häufiger verwendet werden können. Dieser Mehrfach-Mundschutz ist unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen für den Hausgebrauch empfehlenswert und sorgt zudem dafür, dass der weltweit stark nachgefragte Mundschutz für mehr Menschen reicht.

Die Voraussetzungen für die Mehrfach-Nutzung von Mundschutz sind:

  • Der Mundschutz sollte ausschließlich von einer Person verwendet werden – auch nach professioneller Reinigung
  • Der Mundschutz sollte entsprechend den Empfehlungen der Bundesregierung und des RKI gereinigt werden.
    Dabei unbedingt sicherstellen, dass die benötigte Temperatur erreicht wird und die Haltezeit eingehalten wird.
  • Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Mundschutz nach der Wäsche in einem Gerät mit Ozon-Lampe trocknen. Ozon wirkt keim- und geruchsreduzierend.

Unsere Maschinen, für die optimale und hygienische Reinigung von Mundschutz-Masken:

Waschmaschine ATOLL

Waschmaschine DIVIMAT

Waschmaschine WS

Unsere Produktinnovation: Der Trockenschrank TS 1300 – mit optionaler Ozon-Lampe. Auch kurzfristig verfügbar!

Wie folgt sind die Empfehlungen für die Dekontamination von Masken:
Dekontamination durch Hitzeinaktivierung von SARS-CoV-2 mittels trockener Hitze bei 65°- 75°C für 30 Minuten

In folgenden Bundesländern und Gemeinden ist bisher eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum verabschiedet (unterschiedliche Gültigkeitsbereiche):

  • Sachsen-Anhalt
  • Baden-Württemberg
  • Sachsen
  • Hessen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Schleswig-Holstein
  • Bayern
  • Frankfurt
  • Potsdam
  • Münster
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

(Stand 22.04.2020)

Grundsätzlich wird das Tragen von Mundschutzmasken bundesweit von der Bundesregierung dringend empfohlen.

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